Der Eigentumsvorbehalt geht aus folgenden Gründen unter:
- Tilgung des Restkaufpreises durch den Schuldner oder Erlöschen der Schuld aus anderem Grund
- Verzicht des Veräusserers auf sein Eigentum
- Vollständiger Untergang der Sache
- Eigentumserwerb durch einen Dritten
- Wohnsitzwechsel des Erwerbers (ohne Rechtswahrung des Veräusserers)
- Streichung des Vorbehalts im Rahmen einer Registerbereinigung